FAQ – Häufig gestellte Fragen
Oft tauchen im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis einige Fragen auf. Wir haben häufig gestellte Fragen für Sie thematisch zusammengefasst.

Wohnalltag
Ja, bei uns gibt es eine Hausordnung, die für alle Mieter gilt. Diese regelt das Miteinander in einem Haus. Sie ist Bestandteil des Mietvertrags.
Ich habe Probleme mit meinen Nachbarn/ Es stehen Gegenstände im Keller o.ä./ Es wird nicht geputzt. Was kann ich tun?
- Sie haben die Möglichkeit Beschwerden direkt über das Kontaktformular direkt online zu melden. Wählen Sie einfach den entsprechenden Unterpunkt aus und machen Sie ein paar Angaben. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
- Das Richtige war nicht dabei? Dann finden Sie hier Ihren direkten Ansprechpartner
Nein, die GEWAG nimmt keine Kaution.
Die Haltung von Kleintieren (Hamster, Vögel etc.) ist erlaubt und nicht genehmigungspflichtig.
Sie möchten sich einen Hund anschaffen? Dann müssen Sie vorab bei der GEWAG einen Antrag stellen. Das geht auch bequem über das Kontaktformular.
Mein Wasserhahn tropft/ das Wasser in der Dusche läuft nicht ab/ eine Steckdose funktioniert nicht. An wen kann ich mich wenden?
- Reparaturen können Sie bequem über das Schadensformular melden. Ihr technischer Objektbetreuer wird den richtigen Handwerker beauftragen.
Nein, wir haben uns dazu entschieden, alle unsere Mieter zu entlasten und uns um den Winterdienst zu kümmern. Diese Regelung gilt, ohne Ausnahme, für alle unsere Objekte. Welche Vorteile bringt diese Regelung mit sich?
- Kein Haftungsrisiko für Sie als Mieter
- Sie müssen nicht mehrfach am Tag Schnee räumen
- Keine Organisation einer Vertretung Ihrerseits im Urlaubs- oder Krankheitsfall
- Weniger Streit unter den Nachbarn
Die Winterdienstkosten können sich von Jahr zu Jahr ändern. Wir schätzen, dass sie monatlich nur 0,12 EUR je qm-Wohnfläche betragen werden. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung werden die Kosten für den Winterdienst auf alle Mieterinnen und Mieter nach qm-Wohnfläche umgelegt.
Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Keller etc.) obliegt dem Mieter, sofern für das entsprechende Haus keine andere Regelung getroffen wurde. Am einfachsten ist es, wenn Sie einen Nachbarn ansprechen und sich erkundigen.
In einigen Fällen gibt es von der GEWAG einen Reinigungsplan. Sprechen Sie gerne Ihren Kundenbetreuer an.
Die GEWAG als Eigentümer der Häuser hat die Pflicht zur Abwehr von Gefahren auf den Gemeinschaftsflächen. Zu diesen Flächen gehören z.B. die Treppenhäuser, die als Fluchtwege unbedingt freigehalten werden müssen. Daher prüfen wir in regelmäßigen Abständen, ob Hindernisse wie Kleinmöbel, Pflanzen etc. von Mietern abgestellt werden. Auch dürfen sich keine brennbaren Stoffe auf den Gemeinschaftsflächen befinden. Sofern bei den Begehungen Verstöße aufgenommen werden, werden die Verantwortlichen schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften aufgefordert. Sie haben Fragen dazu? Wenden Sie sich gerne an Ihren technischen Betreuer.
- Die Müllchips (Transponder) dienen der Entsorgung von Restmüll über ein Müllschleusensystem. Dies ermöglicht Ihnen, nur den Müll zu bezahlen, den Sie auch selbst verursachen. Die Restmüllentsorgung ist kostenpflichtig.
- Die Müllchips ermöglichen die Erfassung des Müllverbrauches und damit kann eine verbrauchsentsprechende Abrechnung der Restmüllkosten erfolgen.
- Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, erreichen Sie uns per E-Mail über abrechnung[at]gewag.de.
Hier finden Sie eine Anleitung für eine ordnungsgemäße Mülltrennung in mehreren Sprachen.
Bitte melden Sie sich umgehend über das Kontaktformular oder telefonisch bei uns, um Ihren Chip sperren zu lassen, damit niemand auf Ihre Kosten Müll entsorgen kann. Für einen Ersatztransponder erheben wir eine Gebühr von 10 €.
Grundsätzlich dürfen Sie gern einen anderen Boden in Ihrer Wohnung verlegen. Hier sind aber oftmals ein paar Dinge zu beachten. Nutzen Sie den Antrag zur baulichen Änderung. Sie erhalten vom technischen Objektbetreuer im Normalfall die Genehmigung mit den entsprechenden Auflagen.
Ich möchte eine Markise anbringen lassen/eine Gartenlaube aufstellen/sonstige bauliche Veränderungen vornehmen. Was muss ich beachten?
- Bevor Sie bauliche Veränderungen vornehmen, sollten sie vorab abklären, was erlaubt ist und was nicht. Nutzen Sie hierfür den Antrag zur baulichen Änderung. Sie erhalten vom technischen Objektbetreuer eine Antwort und bei Genehmigung die entsprechenden Auflagen, die zu beachten sind.
Vertragsangelegenheiten
Sie können Ihre Wohnung mit einer dreimonatigen Frist bis zum dritten Werktag eines Monats kündigen. Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen, eine E-Mail reicht nicht aus. Bitte beachten Sie, dass alle Vertragsparteien auf Mieterseite die Kündigung unterschreiben müssen. Nach Erhalt bestätigen wir Ihnen den Eingang der Kündigung und nennen Ihnen den Termin zur Wohnungsvorabnahme. Einen Vordruck für die Kündigung finden Sie hier.
Anders als bei Wohnungen kann eine Kündigung für Garage/Stellplatz etc. bis zum Ende eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. (Bsp.: Kündigung bis 31.03. eingereicht, Kündigung wird wirksam zum 30.06. oder Kündigung am 01.04. eingereicht, Kündigung wird wirksam zum 30.09.)
Eine Namensänderung können Sie online über das Kontaktformular melden oder per Post an die GEWAG schicken. Wichtig ist, dass wir eine Kopie der Namensänderungsurkunde erhalten. Ihr zuständiger Kundenbetreuer wird die Änderung in der Mieterakte vornehmen.
Sie müssen bei der GEWAG einen Antrag zur Aufnahme einer Person stellen und dort den vollständigen Namen der neu einziehenden Person, sowie das Einzugsdatum angeben. Sie erhalten von Ihrem Kundenbetreuer im Normallfall die Genehmigung zur Aufnahme und die Wohnungsgeberbestätigung zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.
- Sie haben die Möglichkeit eine Teilkündigung auszusprechen. Das bedeutet, dass beide Vertragspartner (verbleibender und ausziehender Mieter) eine schriftliche Erklärung abgeben. Erst nach erfolgreicher Prüfung des Einkommens des verbleibenden Mieters zur Sicherstellung der Miete und einer Wohnungsabnahme, kann der ausziehende Mieter aus dem Vertrag entlassen werden. Beide Parteien werden über den Zeitpunkt schriftlich informiert.
- Wichtig: Der Mietvertrag bleibt, bis zur offiziellen Entlassung eines Vertragspartners durch die GEWAG, weiter bestehen.
Da dies kein leichtes Thema ist, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Kundenbetreuer. Dort hilft man Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Wir gratulieren herzlich. Lassen Sie uns gerne über das Kontaktformular ein Foto der Geburtsurkunde zukommen oder senden Sie uns eine Kopie per Post zu. Sie erhalten dann eine kleine Überraschung für den Neuankömmling.
Sie benötigen die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters zur Ummeldung. In der Regel erhalten Sie diese automatisch bei der Schlüsselübergabe. Für den Fall, dass dem nicht so war oder Sie die Bestätigung verloren haben, können Sie hier einfach bequem eine neue Wohnungsgeberbestätigung anfordern.
Miete und Nebenkosten
Grundsätzlich ist die Miete bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. In Einzelfällen kann ein abweichender Zahltermin vereinbart werden.
Bitte wenden Sie sich unbedingt an Ihren Kundenbetreuer aus der Mietbuchhaltung. Zusammen finden Sie sicher eine Lösung.
- Bei einem SEPA-Mandat wird die GEWAG dazu berechtigt, die fällige Miete von Ihrem Konto abzubuchen.
- Gibt es eine Mietänderung oder ein Abrechnungsergebnis aus einer Nebenkostenabrechnung (Guthaben oder Nachzahlung), wird dies bei der Abbuchung berücksichtigt.
- Ein Dauerauftrag muss von Ihnen selbst bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Ihre Bank überweist dann zu einem bestimmten Zeitpunkt die Miete an die GEWAG.
- Guthaben oder Nachzahlungen aus den Abrechnungen sowie Mietänderungen müssen von Ihnen selbst berücksichtigt und der Dauerauftrag entsprechend angepasst werden.
Nein, in diesem Fall benötigen wir ein neues SEPA-Mandat von Ihnen. Dieses muss im Original und mit Ihrer Unterschrift bei uns eingereicht werden.
Solange Sie nicht offiziell von der GEWAG aus dem Vertrag entlassen wurden, sind beide Parteien für die Zahlung der Miete verantwortlich. Nutzen Sie das Kontaktformular für die Teilkündigung oder wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer.
Grundsätzlich erhalten Sie immer im Folgejahr die Abrechnung des vergangenen Jahres. Laut dem Gesetzgeber haben wir nach Ende eines Abrechnungszeitraumes ein Jahr Zeit die Abrechnung zu erstellen und Ihnen zuzusenden.
Der Abrechnungszeitraum gilt immer vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
Ein Guthaben wird bei laufenden Mietverhältnissen mit der/den nächsten Miete/n verrechnet. Bei einem vorliegenden SEPA-Mandat wird das automatisch angepasst. Bei einem Dauerauftrag müssen Sie diesen entsprechend ändern.
Grundsätzlich sind Nachforderungen umgehend zu begleichen. In Einzelfällen können mit Ihnen abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Ansprechpartner aus der Mietbuchhaltung.
Die Abrechnung wird auch im Falle eines Auszugs erst im Folgejahr erstellt. Natürlich wird dann nur die tatsächliche Mietzeit berücksichtigt.
Ja, auf jeden Fall muss die Abrechnung bei der entsprechenden Stelle eingereicht werden. Bei einer Nachforderung wird das Amt diese im Normalfall übernehmen.
Wohnungssuche
Sie finden alle verfügbaren Wohnungen online (Wohnungssuche) und auch unseren Vermietungsprozess haben wir digitalisiert. So können Sie sich online transparent und nachvollziehbar auf alle freien Wohnungen bewerben.
Sie erhalten eine automatisierte Mail, wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war (auch Spam-Ordner prüfen).
Abhängig von der Anzahl der Nachfragen kann es ein paar Tage dauern, bis Sie eine Antwort erhalten.
Grundsätzlich haben alle Interessenten die Chance auf einen Besichtigungstermin. Es ist jedoch abhängig davon, wie viele Interessenten wir haben und wie gut Ihr Profil (z.B. kein WBS, zu viele Personen, Miethöhe etc.) zu der entsprechenden Wohnung passt. Wichtig ist es, so viele Angaben wie möglich zu machen.
Entweder wurde die Wohnung anderweitig vermietet oder Ihr Profil (z.B. kein WBS, zu viele Personen, Miethöhe etc.) passt nicht zu der Wohnung. Bewerben Sie sich gerne auf weitere Wohnungen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Hotline von Immomio anzurufen und sich dort helfen zu lassen. Tel. 040-74304030
Ihre Frage konnte hier nicht beantwortet werden?
Dann haben Sie die Möglichkeit über das Kontaktformular Ihre Frage zu stellen oder wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.
GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid
Hochstraße 1 – 3
42853 Remscheid
Telefon: 02191 / 4644-0
E-Mail: info[at]gewag.de

Sprechzeiten/Termine
Während unserer Geschäftszeiten nach individueller Vereinbarung unter
02191 / 4644-0
Montag und Mittwoch
8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
8.00 – 17.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.30 Uhr

