Wohnberechtigungsschein und Wohngeld
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) kann Personen / Familien mit kleinerem Einkommen für den Einzug in öffentlich geförderte Wohnungen erteilt werden, die oftmals preiswerter sind als Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.
Wohngeld ist eine Leistung für Personen / Familien mit kleinerem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete bekommen.

Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bezugsgenehmigung für den Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung. Die Erteilung ist von den jeweiligen Einkommen und der Personenanzahl aller Haushaltsmitglieder abhängig. Für die Prüfung der Einzugsberechtigung müssen ein entsprechender Antrag und Einkommensnachweise vorgelegt werden.
Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung für 1 Jahr in Nordrhein-Westfalen gültig. Außerhalb Nordrhein-Westfalens ausgestellte Wohnberechtigungsscheine berechtigen nicht zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
Genaue Zahlen und weitere Informationen erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt.
Wohngeld
Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wenn Sie andere Sozialleistungen erhalten, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von
- der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,
- dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben
- und der Höhe der Miete.
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