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AB ZU DEN MIETANGEBOTEN

Wohnberechtigungsschein und Wohngeld

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) kann Personen / Familien mit kleinerem Einkommen für den Einzug in öffentlich geförderte Wohnungen erteilt werden, die oftmals preiswerter sind als Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.

 

Wohngeld ist eine Leistung für Personen / Familien mit kleinerem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete bekommen.

 

    Wohnberechtigungsschein

    zum Antrag der Stadt Remscheid

    Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bezugsgenehmigung für den Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung. Die Erteilung ist von den jeweiligen Einkommen und der Personenanzahl aller Haushaltsmitglieder abhängig. Für die Prüfung der Einzugsberechtigung müssen ein entsprechender Antrag und Einkommensnachweise vorgelegt werden.

    Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung für 1 Jahr in Nordrhein-Westfalen gültig. Außerhalb Nordrhein-Westfalens ausgestellte Wohnberechtigungsscheine berechtigen nicht zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.

    Genaue Zahlen und weitere Informationen erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt.

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringen Einkommen. Das Wohngeld leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung.

    Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen ab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

    Die bislang umfangreichste Wohngeldverbesserung - das Wohngeld-Plus - Gesetz - ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Höhe des Wohngeldes wurde deutlich angehoben und eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente eingeführt. Das Wohngeld für die bisherigen Wohngeldhaushalte verdoppelt sich im Schnitt, der Empfängerkreis wird verdreifacht: Damit wird die Wirksamkeit des Wohngeldes wie nie zuvor erhöht und die Haushalte mit geringen Einkommen entlastet, die es am dringendsten benötigen: darunter viele Rentnerinnen und Rentner, Familien und Alleinerziehende und Menschen, die für den Mindestlohn jeden Tag arbeiten.

    Viele Haushalte oberhalb der bisherigen Einkommensgrenzen des Wohngeldes werden anspruchsberechtigt. Damit wird das Wohngeld zu einer Unterstützungsleistung für deutlich mehr Menschen im Niedrigeinkommensbereich.

    Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Einen ersten Eindruck, ob Sie anspruchsberechtigt sein könnten, liefert der Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de). Eine rechtsverbindliche Feststellung erhalten Sie, wenn Sie einen Wohngeldantrag bei Ihrer zuständigen örtlichen Behörde stellen.






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