Wichtige Information für Kabel-TV-Nutzer!
Vom 1. Juli 2024 an dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Was das für Sie genau heißt, erfahren Sie hier.
Änderung im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes ab 1. Juli 2024
Seit dem 1. Dezember 2021 ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (die “TKG-Novelle”) in Kraft. Am 1. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die Ihren Kabel-TV-Anschluss betrifft: Bisher bestand ein Rahmenvertrag zwischen der GEWAG und der NetCologne GmbH, sodass wir die Kosten für das Kabelfernsehen über die Betriebskosten abrechnen konnten. Das ist ab Juli 2024 leider nicht mehr möglich.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie Ihren Kabelanschluss weiter nutzen möchten, müssen Sie bis zum 30. Juni 2024 einen eigenen Vertrag mit NetCologne abschließen.
Die zukünftig anfallenden Gebühren bezahlen Sie dann im Rahmen dieses Einzelvertrags. Schließen Sie bis zum Stichtag keinen eigenen Vertrag ab, wird Ihr TV-Signal abgeschaltet.
Um Ihnen die Umstellung so leicht wie möglich zu machen, haben wir mit unserem langjährigen Partner NetCologne günstige Tarife für unsere Mieterinnen und Mieter ausgehandelt. Falls gewünscht, können Sie auf dieser Grundlage Ihren eigenen Vertrag abschließen. Nähere Informationen dazu finden Sie in den beigefügten Unterlagen. Für Fragen zur Umstellung Ihres Kabelfernsehens steht Ihnen NetCologne rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0221 2222-5000 zur Verfügung.