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AB ZU DEN MIETANGEBOTEN

Wohngeld-Plus

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringen Einkommen. Das Wohngeld leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung.

Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen ab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Die bislang umfangreichste Wohngeldverbesserung - das Wohngeld-Plus - Gesetz - ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Höhe des Wohngeldes wurde deutlich angehoben und eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente eingeführt. Das Wohngeld für die bisherigen Wohngeldhaushalte verdoppelt sich im Schnitt, der Empfängerkreis wird verdreifacht: Damit wird die Wirksamkeit des Wohngeldes wie nie zuvor erhöht und die Haushalte mit geringen Einkommen entlastet, die es am dringendsten benötigen: darunter viele Rentnerinnen und Rentner, Familien und Alleinerziehende und Menschen, die für den Mindestlohn jeden Tag arbeiten.

Viele Haushalte oberhalb der bisherigen Einkommensgrenzen des Wohngeldes werden anspruchsberechtigt. Damit wird das Wohngeld zu einer Unterstützungsleistung für deutlich mehr Menschen im Niedrigeinkommensbereich.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Einen ersten Eindruck, ob Sie anspruchsberechtigt sein könnten, liefert der Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de). Eine rechtsverbindliche Feststellung erhalten Sie, wenn Sie einen Wohngeldantrag bei Ihrer zuständigen örtlichen Behörde stellen.

 

Stopp den Heizkosten Hammer – Tipps zum Wohngeld »

 

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