Wichtige Information für Kabel-TV-Nutzer!
Änderung im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes ab 1. Juli 2024
Seit dem 1. Dezember 2021 ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (die “TKG-Novelle”) in Kraft. Am 1. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die Ihren Kabel-TV-Anschluss betrifft: Bisher bestand ein Rahmenvertrag zwischen der GEWAG und der NetCologne GmbH, sodass wir die Kosten für das Kabelfernsehen über die Betriebskosten abrechnen konnten. Das ist ab Juli 2024 leider nicht mehr möglich.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie Ihren Kabelanschluss weiter nutzen möchten, müssen Sie bis zum 30. Juni 2024 einen eigenen Vertrag mit NetCologne abschließen.
Die zukünftig anfallenden Gebühren bezahlen Sie dann im Rahmen dieses Einzelvertrags. Schließen Sie bis zum Stichtag keinen eigenen Vertrag ab, wird Ihr TV-Signal abgeschaltet.
Um Ihnen die Umstellung so leicht wie möglich zu machen, haben wir mit unserem langjährigen Partner NetCologne günstige Tarife für unsere Mieterinnen und Mieter ausgehandelt. Falls gewünscht, können Sie auf dieser Grundlage Ihren eigenen Vertrag abschließen. Nähere Informationen dazu finden Sie in den beigefügten Unterlagen. Für Fragen zur Umstellung Ihres Kabelfernsehens steht Ihnen NetCologne rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0221 2222-5000 zur Verfügung.
Sichern Sie sich jetzt Ihren exklusiven Tarifvorteil als GEWAG Mieterin oder Mieter! Schließen Sie mit nur wenigen Klicks Ihren persönlichen Vertrag mit unserem langjährigen Partner NetCologne ab: netcologne.de/kabelfernsehen
Bei Fragen erreichen Sie unseren Partner NetCologne rund um die Uhr unter 0221 2222-5000.
Fragen und Antworten zur Änderung im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes
Darum geht es:
Was verändert sich für Mieter und Vermieter?
Bisher mussten Sie sich als Mieter gar nicht um Ihren Kabel-TV-Empfang kümmern: Die GEWAG hat dafür einen Sammelvertrag mit dem Anbieter NetCologne abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung.
Mit der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (“TKG-Novelle”) ist diese Praxis nicht mehr erlaubt. Zum 1. Juli 2024 läuft der Sammelvertrag über die Versorgung mit Kabel-TV aus, und die Mietnebenkosten enthalten keine Kabel-TV-Gebühren mehr. Damit endet automatisch Ihre bisherige TV-Versorgung über das Kabelnetz. Wenn Sie ab dem 1. Juli 2024 weiterhin bei Kabel-TV bleiben möchten, müssen Sie einen eigenen Nutzungsvertrag mit dem Anbieter abschließen.
Betrifft die Neuerung jeden Mieter der GEWAG?
Bis auf wenige Einzelfälle sind bei der GEWAG alle Mieterinnen und Mieter von der Neuregelung betroffen. Das heißt: Ihre TV-Versorgung erfolgt ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr per Sammelvertrag über die GEWAG und wird auch nicht mehr über die Mietnebenkosten bezahlt. Darüber informieren wir unsere Mieterinnen und Mieter im Vorfeld zusätzlich auf Aushängen in unseren Wohngebäuden.
Was bedeutet das für meine Mietnebenkosten?
Vom 1. Juli 2024 an entfällt in den Mietnebenkosten die Position der Kabel-TV-Gebühren. Das wird sich in der Jahresabrechnung für 2024 bemerkbar machen.
Was muss ich tun, um weiterhin TV-Empfang zu haben?
Wenn Sie weiter über Ihren Kabelanschluss fernsehen möchten, brauchen Sie ab dem 1. Juli 2024 einen eigenen Nutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber. Alternativ können Sie aber auch auf anderen Wegen für TV-Empfang sorgen.
Welche Kabel-Alternativen stehen zur Verfügung?
Neben dem gewohnten Kabelanschluss gibt es derzeit folgende Wege der TV-Versorgung:
- DVB-T2 HD: Empfang per Antenne
- IPTV: TV-Empfang über das Internet oder Streamingdienste
ACHTUNG: Für die Installation einer privaten Satellitenanlage brauchen Sie eine Genehmigung der GEWAG, die wir in der Regel aus bautechnischen Gründen nicht erteilen können!
Kann ich bei dem Kabel-TV-Anbieter bleiben?
Wenn Sie Ihren gewohnten Kabelanschluss auch in Zukunft nutzen möchten, müssen Sie dafür einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter schließen.
Ab wann kann ich einen eigenen Nutzungsvertrag abschließen?
Wann Sie einen eigenen TV-Versorgungsvertrag abschließen, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass die Laufzeit nicht vor dem 1. Juli 2024 beginnt, damit Sie für den TV-Empfang nicht doppelt bezahlen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, alle Möglichkeiten und Angebote in Ruhe zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie sich zu einem übereilten Abschluss an der Haustür drängen lassen!
Muss ich mich auf höhere Kosten einstellen?
Die Kosten Ihrer künftigen TV-Versorgung hängen vom jeweiligen Anbieter ab. Aktuell bemüht sich die GEWAG beim derzeitigen Vertragspartner um günstige Kabel-TV-Tarife für unsere Mieter. Nähere Informationen dazu finden Sie hier ab Mitte April 2024.
Brauche ich neue Geräte?
Ob und welche neuen Geräte Sie benötigen, hängt vom gewählten TV-Empfang und dem jeweiligen Vertragspartner ab. Sollten Sie einen eigenen Nutzungsvertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen, sind keine neuen Geräte erforderlich.
Was passiert bei der Umstellung?
Am 1. Juli 2024 endet die bisherige Versorgung mit Kabel-TV, und ihre Mietnebenkosten verringern sich um die Kabel-TV-Gebühren. Das bedeutet: Sie müssen für die Folgezeit entweder einen eigenen Kabelnutzungsvertrag abschließen oder Ihre TV-Versorgung auf anderem Wege sicherstellen.
Womit muss ich rechnen, wenn ich untätig bleibe?
Bis zum 1. Juli 2024 ändert sich für Sie nichts. Wenn Sie für die Zeit danach jedoch keine Vorsorge treffen, können Sie in Ihrer Wohnung auf jeden Fall nicht länger Kabelfernsehen nutzen.
Wer hilft mir bei zusätzlichen Fragen weiter?
Wenn noch Fragen offen sind, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Sie erhalten schnellstmöglich Antwort.
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Bei Fragen erreichen Sie unseren Partner NetCologne rund um die Uhr unter 0221 2222-5000.
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